Dienstag, 22. Januar 2008

Mietrecht - Update

Ich hatte ja schon hier und hier berichtet, dass die Hausverwaltung meiner ehemaligen Wohnung gerne ein bisschen Geld von mir hätte, da ich meiner vermeindlichen Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen und zur Endrenovierung bei Auszug nicht nachgekommen bin. Nachdem es bei der Wohnungsübergabe schon zu abenteuerlichen Äußerungen seitens der Hausverwaltung gekommen war, hatte ich auf das erste böse Schreiben hin einen Anwalt mit meiner Vertretung beauftragt.

Nachdem zwischen dem Anwalt der Gegenseite und meinem Anwalt einiges an Korrespondenz erfolgte, in der u.a. auch verschiedenste Positionen auf Rechnungen erschieben und auf der nächsten Rechnung plötzlich nicht mehr auftauchten, herrscht seit gut 6 Wochen nun Funkstille.

Der Mietvertrag war zum 31.07.2007 von mir gekündigt worden, der Vermieter oder dessen Vertretung darf die Kaution aber nur 6 Monate über das Ende des Mietvertrages hinaus einbehalten. Nun rückt das Fristende mit dem 31.01.2008 immer näher und bisher habe ich noch keinen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten und ebensowenig ist mir eine gerichtliche Vorladung zugestellt worden. Ich gehe freifrech nicht davon aus, dass der Anwalt der Gegenseite dieses noch in den letzten 9 Tagen der Frist bewerkstelligen wird.

Somit werde ich dann am 01.02.2008 meinen Anwalt kontakieren und ihn bitten, in meinem Auftrag die Kaution in voller Höhe einzufordern, notfalls mit gerichtlicher Feststellung. Sollte die Gegenseite sich bereits von der Kaution bedient haben, ohne das ich von der Gegenseite oder meiner Bank davon in Kenntnis gesetzt worden bin, werde ich auch in dem Fall rechtliche Schritte einleiten.

Diese Zeilen mögen böse klingen, aber eigentlich bin ich recht gelassen in Kenntniss der Rechtslage und in Erwartung der Rückzahlung, denn ich kann das Geld im Moment wirklich gut gebrauchen.